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Lukas Sauer
Hauptstraße 75
97640 Stockheim
Deutschland
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Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
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Lukas Sauer
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Urheberrecht
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Ende des Impressums
Datenschutz
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Lukas Sauer
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2. Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir wichtig. Ich behandle Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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4. Kontaktaufnahme per E-Mail
Wenn Sie mich per E-Mail kontaktieren, werden die von Ihnen übermittelten Daten verarbeitet.
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Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Kommunikation mit Ihnen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit einem Vertrag zusammenhängt, oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund meines berechtigten Interesses an der Beantwortung von Anfragen.
5. Kontaktformular
Auf dieser Website kann ein Kontaktformular verwendet werden.
Die im Kontaktformular eingegebenen Daten werden über die technische Infrastruktur von STRATO verarbeitet.
Wenn Sie das Kontaktformular nutzen, werden die von Ihnen eingegebenen Daten verarbeitet. Dazu gehören insbesondere:
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Die Übermittlung erfolgt freiwillig. Ohne Bereitstellung der erforderlichen Daten kann Ihre Anfrage gegebenenfalls nicht bearbeitet werden.
6. Verarbeitung von Kundendaten bei Aufträgen
Wenn Sie mich mit einer Videoproduktion oder einer vergleichbaren kreativen Dienstleistung beauftragen, werden personenbezogene Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind.
Dies betrifft insbesondere:
- Name und Kontaktdaten
- Rechnungsdaten
- Vertragsinformationen
- Informationen zum Auftrag
Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
7. Cookies
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Technisch notwendige Cookies können ohne Einwilligung eingesetzt werden, da sie für den Betrieb der Website erforderlich sind.
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8. Darstellung von Videos und Bildern
Auf dieser Website können eigene Bilder und Videoinhalte dargestellt werden, um meine Leistungen zu präsentieren.
Die Inhalte dienen ausschließlich der Information über meine angebotenen Dienstleistungen.
Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten, insbesondere von Personen, die in Videoaufnahmen erkennbar sind, erfolgt nur im Rahmen einer entsprechenden Einwilligung oder einer vertraglichen Vereinbarung.
9. Empfänger von Daten
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nicht, außer:
- wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist,
- wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
- wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
10. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere steuerliche und handelsrechtliche Vorschriften, bleiben unberührt.
11. Ihre Rechte
Sie haben folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen (Art. 21 DSGVO)
Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
12. Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung
Ich behalte mir vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich die Website oder die verwendeten Dienste ändern.
Die aktuelle Version ist jederzeit auf dieser Website abrufbar.
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Ende der Datenschutzerklärung
Noch mehr Rechtliches
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
Lukas Sauer
Hauptstraße 75
97640 Stockheim
E-Mail: hi@zettyworx.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nichts anderes mit Ihnen vereinbart wurde.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Sie können ausdrücklich verlangen, dass ich bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginne.
Mit dieser Zustimmung bestätigen Sie, dass Sie darüber informiert wurden, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt.
Beginne ich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung und widerrufen Sie den Vertrag anschließend, ist die bis zum Eingang des Widerrufs bereits erbrachte Leistung anteilig zu vergüten.
Diese Widerrufsbelehrung gilt für die von Lukas Sauer angebotenen Dienstleistungen, insbesondere:
- Videoproduktion
- Videoaufnahmen
- Videoschnitt und Nachbearbeitung
- Erstellung von Social-Media-Videos
- sonstige individuell vereinbarte kreative Medienleistungen
Das Widerrufsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für Verträge mit Verbrauchern.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular verwenden.)
An:
Lukas Sauer
Hauptstraße 75
97640 Stockheim
E-Mail: hi@zettyworx.de
Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
Vertrag abgeschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Ende der Widerrufsbelehrung
AGB
Allgemeine Vertrags- und Produktionsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Produktionsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Lukas Sauer
auftretend unter der Marke bzw. Bezeichnung ZETTYWORX
(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
Der Auftragnehmer erbringt kreative Dienstleistungen im Bereich der Medienproduktion, insbesondere:
- Videoproduktion
- Fotoaufnahmen und Bildbearbeitung
- Social-Media-Content-Produktion
- Grafikdesign und digitale Gestaltung
- Drohnenaufnahmen
- Lichtplanung, Lichtprogrammierung und Durchführung von Lichtshows
- Erstellung und Umsetzung von Lichtkonzepten für Veranstaltungen und Live-Produktionen
- sonstige kreative und technische Medienleistungen
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Status des Auftragnehmers / Kleinunternehmerregelung
Der Auftragnehmer handelt als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Auf allen Rechnungen werden daher keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen. Die angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
3. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers ausdrücklich bestätigt.
Die Bestätigung kann insbesondere erfolgen durch:
- Instagram-Direktnachricht
- schriftliche Auftragserteilung
- digitale Signatur
- Anzahlung
- sonstige elektronische Kommunikation
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Vertrags- und Produktionsbedingungen an.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich die Erstellung eines kreativen Werkes nach professionellen Standards. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Aufrufen, Verkäufen, Ticketverkäufen oder sonstige Marketingerfolge werden nicht geschuldet.
4. Vergütung und Preise
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Alle zusätzlichen Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert berechnet.
Hierzu zählen insbesondere:
- zusätzliche Drehzeiten
- zusätzliche Bearbeitungen
- weitere Korrekturschleifen
- zusätzliche Formate oder Versionen
- Expressproduktionen
- zusätzliche Anfahrten
- zusätzliche Datenbereitstellungen
- nachträgliche Änderungswünsche nach Abnahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Zusatzleistungen den aktuell gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt dieser:
75,00 € pro Stunde
5. Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme fällig.
Die Anzahlung dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des Produktionstermins sowie der Vorbereitung und Planung der Produktion.
Die Produktion beziehungsweise die verbindliche Terminreservierung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung.
Die Restzahlung wird nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung und Rechnungsstellung fällig.
Das Zahlungsziel beträgt:
14 Tage netto ohne Abzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Medien beim Auftragnehmer.
Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der fertigen Medien vor vollständiger Bezahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
6. Reisekosten, Fahrtkosten und zusätzliche Auslagen
Bei Produktionen außerhalb des üblichen Tätigkeitsbereichs des Auftragnehmers können zusätzliche Kosten entstehen.
Diese werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt oder entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Für Anfahrten wird eine Kilometerpauschale in Höhe von:
0,50 € pro gefahrenem Kilometer
berechnet.
Zusätzlich können folgende Kosten berechnet werden:
- Parkgebühren
- Mautgebühren
- Eintrittskosten
- notwendige Genehmigungen
- Übernachtungskosten
- sonstige produktionsbedingte Auslagen
Notwendige Hotelkosten werden nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber übernommen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige organisatorische Voraussetzungen für die Produktion rechtzeitig sicherzustellen.
7. Stornierung durch den Auftraggeber / Ausfallhonorar
Da der Auftragnehmer Produktionszeiten, Personal, Technik und Ressourcen verbindlich reserviert, gelten bei einer Absage durch den Auftraggeber folgende Ausfallregelungen:
Bei einer Stornierung:
- bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: kostenfrei
- weniger als 14 Tage vor Produktionsbeginn: 25 % der vereinbarten Auftragssumme
- weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
- weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 75 % der vereinbarten Auftragssumme
- am Produktionstag oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf das jeweilige Ausfallhonorar angerechnet.
Die Regelungen zum Ausfallhonorar gelten nicht, soweit gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern entgegenstehen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, anstelle der vereinbarten Stornopauschale den tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen. Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Produktionskapazitäten angemessen berücksichtigt.
8. Terminverschiebungen durch den Auftraggeber
Eine Verschiebung eines vereinbarten Produktionstermins gilt grundsätzlich als Stornierung und anschließende Neubuchung, sofern keine einvernehmliche Ersatzterminregelung getroffen wird.
Eine kostenlose Terminverschiebung ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt und der neue Termin verfügbar ist.
Bereits entstandene Kosten und Aufwendungen bleiben hiervon unberührt.
9. Produktionsablauf und kreative Umsetzung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den allgemein anerkannten Standards professioneller Medienproduktion.
Der Auftraggeber erkennt an, dass Foto-, Video- und Grafikleistungen kreative Leistungen darstellen. Abweichungen hinsichtlich Stil, Gestaltung, Farbgebung, Bildsprache, Schnitt, Musik- oder Gestaltungsauswahl stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung grundsätzlich erbracht wurde.
Ein Anspruch auf eine bestimmte künstlerische Umsetzung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vor Produktionsbeginn schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer entscheidet über die technische und kreative Umsetzung der Produktion, insbesondere über:
- Kameraeinstellungen
- Bildgestaltung
- Lichtsetzung
- Schnittgestaltung
- Farbkorrektur
- Auswahl geeigneter Aufnahmen
- Gestaltungsmittel
- technische Umsetzung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche während einer Produktion entstandenen Aufnahmen zu verwenden.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Produktion erforderlichen Informationen, Unterlagen und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Dies umfasst insbesondere:
- vollständige Angaben zum Projekt
- gewünschte Inhalte und Anforderungen
- Zugang zum Produktionsort
- notwendige Ansprechpartner vor Ort
- Genehmigungen
- Freigaben
- Informationen über besondere Umstände
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Produktionsort geeignete Bedingungen für die Durchführung der Arbeiten vorhanden sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- ausreichender Platz für Technik und Arbeitsbereiche
- sichere Arbeitsbedingungen
- Zugang zu vereinbarten Bereichen
- notwendige Stromversorgung, sofern erforderlich
- Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, werden zusätzlich berechnet.
Dies gilt insbesondere für:
- verspäteten Beginn
- fehlende Ansprechpartner
- fehlende Freigaben
- nicht vorbereitete Locations
- Verzögerungen durch Gäste, Mitarbeiter oder Veranstalter
11. Produktionszeiten und Verzögerungen
Vereinbarte Produktionszeiten gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich eine feste Produktionsdauer oder ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
Sollte es aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers zu Verzögerungen kommen, entstehen hieraus keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Dies gilt insbesondere für Verzögerungen durch:
- Verkehrsstörungen
- Stau
- Unfälle
- Wetterbedingungen
- behördliche Maßnahmen
- technische Probleme
- höhere Gewalt
- Verzögerungen durch Dritte
Eine Haftung bleibt unberührt, soweit Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind oder gesetzlich zwingend gehaftet wird.
12. Zusätzliche Produktionszeit
Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die im Angebot vereinbarten Leistungen und Produktionszeiten.
Eine Überschreitung der vereinbarten Produktionsdauer aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird zusätzlich berechnet.
Dies gilt insbesondere bei:
- verspätetem Veranstaltungsbeginn
- verlängerten Programmpunkten
- Wartezeiten
- organisatorischen Verzögerungen
- Änderungen während der Produktion
Zusätzliche Arbeitszeit wird mit dem vereinbarten Stundensatz von:
75,00 € pro Stunde
berechnet.
13. Krankheit, technische Ausfälle und höhere Gewalt
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, eine Produktion nicht oder nicht vollständig durchführen können, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
Dies gilt insbesondere bei:
- Krankheit
- Unfall
- höherer Gewalt
- behördlichen Einschränkungen
- unvorhersehbaren technischen Defekten
- Ausfall wesentlicher Produktionsmittel
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Möglichkeit einen Ersatztermin anzubieten.
Sollte eine Durchführung endgültig nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Eine weitergehende Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne, ausgefallene Veranstaltungen, Marketingverluste oder Kosten eines Ersatzdienstleisters ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
14. Technische Risiken und Datensicherheit
Der Auftragnehmer verwendet professionelle Technik und arbeitet nach branchenüblichen Standards.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können technische Fehler oder Datenverluste nie vollständig ausgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer trifft angemessene Maßnahmen zur Datensicherung. Eine absolute Garantie für die dauerhafte Speicherung sämtlicher Daten kann jedoch nicht übernommen werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Defekte von Speicherkarten
- technische Fehler
- Hardwaredefekte
- Softwarefehler
- Datenverluste durch nicht vorhersehbare Ereignisse
Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
15. Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:
- Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
- sonstige zwingende gesetzliche Haftung
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
- entgangene Gewinne
- ausgebliebene Umsätze
- Marketingziele
- Reichweiten oder Social-Media-Erfolge
- Folgen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber
- Sperrungen oder Einschränkungen durch Plattformbetreiber
- Schäden aufgrund fehlender Rechte oder Genehmigungen des Auftraggebers
- technische Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen bei Lichtshows und Live-Produktionen, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden
- Ausfälle oder Fehlfunktionen von Fremdtechnik, Stromversorgung, Netzwerkverbindungen, Steuerungssystemen oder vom Auftraggeber bereitgestellter Technik
16. Sicherheit am Produktionsort und Haftung für Schäden an Equipment
Der Auftraggeber sorgt für einen sicheren Produktionsort.
Der Auftraggeber haftet für Schäden an Equipment des Auftragnehmers, wenn diese durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Gäste, Besucher, Künstler oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.
Dies betrifft insbesondere Schäden an:
- Kameras
- Objektiven
- Lichttechnik
- Tontechnik
- Drohnen
- Computern
- sonstigem Produktionsequipment
Die Haftung umfasst insbesondere notwendige Reparaturkosten oder den Zeitwert der beschädigten Gegenstände.
Eine Haftung besteht nur, soweit der Auftraggeber oder Personen aus seinem Verantwortungsbereich den Schaden zu vertreten haben.
17. Urheberrecht und geistiges Eigentum
Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlicher von ihm erstellten Werke.
Dies betrifft insbesondere:
- Fotografien
- Videos
- Animationen
- Grafiken
- Designs
- Layouts
- Schnittfassungen
- Farblooks
- sonstige kreative Leistungen
Auch nach Übergabe der fertigen Dateien verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Befugnisse, die nicht ausdrücklich übertragen wurden, beim Auftragnehmer.
Eine Übertragung des Urheberrechts selbst findet nicht statt.
18. Nutzungsrechte des Auftraggebers
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den fertigen Medien.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die erstellten Werke im Rahmen der Regelungen zur Eigenwerbung und Portfolio-Nutzung gemäß § 21 dieser AGB zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
- Veröffentlichung auf Webseiten
- Nutzung auf Social-Media-Plattformen
- Nutzung für digitale Werbung
- Nutzung für Unternehmenskommunikation
- Nutzung auf eigenen Marketingkanälen
Eine Nutzung vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
Die Weitergabe der fertigen Medien an Dritte, der Verkauf, die Lizenzierung oder sonstige kommerzielle Verwertung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
Der Auftraggeber darf die Medien nicht als eigenes Werk ausgeben.
Bei rabattierten Leistungen von mehr als 70 % auf den regulären Preis ist der Auftraggeber verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung der erstellten Medien den Auftragnehmer als Urheber bzw. Ersteller zu nennen und auf die Marke ZETTYWORX zu verweisen (z. B. durch Verlinkung des entsprechenden Social-Media-Profils).
Eine Bearbeitung, Veränderung oder Entfernung von vom Auftragnehmer eingebrachten Urheberkennzeichnungen, Logos, Intros, Outros oder sonstigen Markenelementen ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für das Entfernen, Kürzen, Überdecken oder Verändern von Kennzeichnungen oder eingebundenen Markenelementen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei rabattierten Leistungen eigene Markenelemente in den fertigen Medien zu integrieren. Dies kann beispielsweise in Form von Logos, Wasserzeichen, Intros, Outros, Animationen oder vergleichbaren Gestaltungselementen erfolgen.
19. Bearbeitung und Veränderung der Werke
Der Auftraggeber darf die gelieferten Medien im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden.
Eine wesentliche Veränderung der kreativen Leistung ist jedoch nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
Als wesentliche Veränderungen gelten insbesondere:
- starke Farbveränderungen
- Entfernung oder Veränderung von Gestaltungselementen
- Veränderung des Schnitts oder des Soundtracks
- Verwendung einzelner Ausschnitte in einem anderen Zusammenhang, der den ursprünglichen Zweck verfälscht
Technisch notwendige Anpassungen für Plattformen, wie beispielsweise Formatänderungen für Instagram, TikTok, Webseiten oder andere Medienplattformen, bleiben zulässig. Manuelle Bildausschnitte, extremes Zoomen oder starkes Zuschneiden (Cropping), die den visuellen Charakter des Designs verändern, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
20. Urheberbenennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, als Urheber genannt zu werden.
Eine verpflichtende Urheberbenennung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde oder branchenüblich ist.
Der Auftraggeber wird gebeten, bei Veröffentlichungen nach Möglichkeit eine Nennung vorzunehmen, beispielsweise:
„Video/Fotos: @zettyworx“
Eine fehlende Nennung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Werken und in produzierten Videos eine Urheberkennzeichnung (z. B. in Form eines Logos, Schriftzugs oder Firmennamens) zu platzieren. Diese Kennzeichnung kann dezent im Bild, im Abspann oder als visuelles Element integriert sein. Eine Entfernung oder Unkenntlichmachung dieser Kennzeichnung durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
Der Auftraggeber kann der Verwendung einer sichtbaren Urheberkennzeichnung bis zum Vertragsabschluss oder spätestens bei der ersten Bereitstellung der fertigen Medien in Textform widersprechen. Nach erfolgter Freigabe der fertigen Medien gilt die Urheberkennzeichnung als akzeptiert, sofern zuvor kein Widerspruch erklärt wurde.
21. Eigenwerbung und Portfolio-Nutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen einer Produktion entstandenen Werke für eigene Zwecke zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
- Portfolio
- Webseite
- Social-Media-Kanäle
- Präsentationen
- Eigenwerbung
- Referenzmaterial gegenüber zukünftigen Kunden
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu eigenen Werbezwecken des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Auftraggebers sowie gesetzliche Vorgaben, insbesondere Persönlichkeitsrechte und Rechte abgebildeter Personen.
Der Auftraggeber kann der Nutzung der Werke für Eigenwerbung und Portfoliozwecke bis zum Vertragsabschluss in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Nutzung im Rahmen dieses Abschnitts als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, nach Abschluss einer Produktion den Namen des Auftraggebers sowie öffentlich zugängliche Logos als Referenz zu nennen und darzustellen, sofern der Auftraggeber dieser Nutzung nicht ausdrücklich in Textform widersprochen hat.
Gesetzliche Rechte und schutzwürdige Interessen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
22. Personenaufnahmen und Datenschutz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Voraussetzungen für Foto- und Videoaufnahmen von Personen geschaffen werden.
Dies betrifft insbesondere:
- Gäste
- Mitarbeiter
- Künstler
- Kunden
- Teilnehmer
- sonstige abgebildete Personen
Der Auftraggeber informiert betroffene Personen über die geplanten Aufnahmen und stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen vorliegen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Informations- oder Mitwirkungspflichten verletzt hat.
Die Freistellung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer selbst eine Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
23. Musik, Fremdmaterial und Rechte Dritter
Der Auftragnehmer verwendet grundsätzlich Musik, Bilder, Grafiken und sonstige Inhalte, für die eine entsprechende Nutzung erlaubt ist.
Wünscht der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Inhalte, insbesondere:
- kommerzielle Musikstücke
- Live-Mitschnitte
- geschützte Logos
- Fremdbilder
- Archivmaterial
ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die notwendigen Rechte und Genehmigungen einzuholen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die gewünschten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter oder gewünschter Inhalte entstehen.
24. Rohmaterial und Originaldateien
Ein Anspruch auf Herausgabe von unbearbeitetem Rohmaterial besteht grundsätzlich nicht.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Projektdateien besteht ebenfalls nicht.
Dies betrifft insbesondere:
- originale Videodateien
- RAW-Fotodateien
- Projektdateien
- Schnittdateien
- Arbeitsdateien
- Zwischenstände
Die Herausgabe von Rohdaten kann individuell vereinbart und gesondert vergütet werden.
Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.
25. Speicherung und Löschung von Produktionsdaten
Nach Fertigstellung und Abnahme des Projekts werden die Produktionsdaten nicht dauerhaft gespeichert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten nach Abschluss des Projekts und angemessener Sicherungsfrist zu löschen.
Die reguläre Sicherungsfrist beträgt:
14 Tage nach vollständiger Abnahme und Übergabe der finalen Dateien an den Auftraggeber
Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Produktionsdaten, Rohdaten und Projektdateien endgültig zu löschen, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
Danach besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung, Wiederherstellung oder Bearbeitung der Daten.
Eine längere Archivierung kann individuell vereinbart und kostenpflichtig angeboten werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste nach Ablauf dieser Sicherungsfrist, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
26. Lieferung der fertigen Medien
Die Lieferung der fertigen Medien erfolgt grundsätzlich digital.
Die Bereitstellung erfolgt beispielsweise über:
- Cloud-Download-Link
- digitale Übertragung
- vereinbarte Online-Plattformen
Sofern im Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die reguläre Bearbeitungs- und Lieferzeit:
3 bis 6 Wochen nach Abschluss der Produktion
Die Lieferzeit kann sich verlängern, wenn:
- der Auftraggeber notwendige Informationen nicht rechtzeitig bereitstellt
- Freigaben ausstehen
- zusätzliche Änderungswünsche erfolgen
- unvorhersehbare Ereignisse eintreten
Eine verbindliche Fertigstellungsfrist besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
27. Prüfung und Abnahme der Leistung
Nach Bereitstellung der fertigen Medien ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung innerhalb angemessener Zeit zu prüfen.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen innerhalb von:
7 Tagen nach Bereitstellung der fertigen Medien
in Textform mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Mitteilung wesentlicher Mängel noch eine ausdrückliche Verweigerung der Abnahme unter Benennung dieser Mängel, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber bei Bereitstellung der Leistung in Textform auf die Folgen seines Schweigens hingewiesen wurde.
Die Abnahme bezieht sich ausschließlich auf erkennbare technische oder vereinbarungswidrige Fehler.
Künstlerische Entscheidungen, insbesondere:
- Bildauswahl
- Schnitt
- Farbgestaltung
- Stil
- Musik- oder Gestaltungsauswahl
stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern sie der vereinbarten kreativen Ausrichtung entsprechen.
28. Korrekturen und Änderungswünsche
Im vereinbarten Leistungsumfang sind grundsätzlich:
2 Korrekturschleifen
enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst eine zusammenhängende Sammlung von Änderungswünschen des Auftraggebers.
Weitere Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungen werden nach Aufwand berechnet.
Der Stundensatz hierfür beträgt:
75,00 € pro Stunde
Als kostenpflichtige Zusatzleistungen gelten insbesondere:
- nachträgliche Konzeptänderungen
- Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe
- zusätzliche Versionen
- neue Formate
- Änderungen aufgrund nachträglich geänderter Vorstellungen des Auftraggebers
29. Drohnenaufnahmen
Der Einsatz von Drohnen erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt der gesetzlichen Zulässigkeit sowie geeigneter Bedingungen.
Ein Drohnenflug kann insbesondere entfallen aufgrund von:
- gesetzlichen Einschränkungen
- Flugverbotszonen
- fehlenden Genehmigungen
- behördlichen Vorgaben
- ungeeigneten Wetterbedingungen
- Sicherheitsrisiken
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Beschaffung notwendiger Informationen oder Genehmigungen, sofern diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
Kann ein Drohnenflug aus rechtlichen, technischen oder wetterbedingten Gründen nicht durchgeführt werden, stellt dies keinen Mangel dar, sofern die übrigen vereinbarten Leistungen erbracht werden.
Eine automatische Preisminderung entsteht hierdurch nicht, sofern der Drohneneinsatz nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.
30. Parkplatz, Zugang und Produktionsbedingungen vor Ort
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zum Produktionsort erhält.
Bei Veranstaltungen oder größeren Produktionen stellt der Auftraggeber nach Möglichkeit einen geeigneten, sicheren und kostenfreien Parkplatz in angemessener Nähe zum Produktionsort bereit.
Entstehende Kosten für:
- Parkplätze
- Zufahrten
- Einfahrtsgenehmigungen
- notwendige Gebühren
werden vom Auftraggeber übernommen.
Der Auftraggeber sorgt außerdem dafür, dass der Auftragnehmer während der Produktion ungehindert arbeiten kann.
31. Versorgung bei längeren Produktionen
Bei Produktionen mit einer Dauer von mehr als:
5 Stunden
stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Möglichkeit kostenfreie (alkoholfreie) Getränke sowie eine angemessene Verpflegung zur Verfügung.
Unabhängig von der Produktionsdauer stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer während der Produktionszeit Zugang zu einer sauberen und hygienischen Toilettenanlage zur Verfügung. Soweit die Gegebenheiten vor Ort dies zulassen, ist dem Auftragnehmer ein separates oder abschließbares WC bereitzustellen. Ist dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, ist mindestens der Zugang zu einer sauberen und ordnungsgemäß gewarteten Toilettenanlage sicherzustellen.
Die Nichtbereitstellung von Getränken oder Verpflegung führt nicht zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung.
32. Bereitstellung über Cloud-Dienste
Die Übergabe fertiger Medien kann über externe Cloud-Anbieter erfolgen.
Der Auftraggeber erhält hierfür einen Download-Link.
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für:
- rechtzeitigen Download
- Speicherung eigener Sicherungskopien
- interne Weitergabe innerhalb seines Unternehmens
Der Auftragnehmer übernimmt keine dauerhafte Archivierungspflicht.
Nach Ablauf der bereitgestellten Download-Frist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
33. Datenschutz bei digitaler Übertragung
Bei Nutzung externer Cloud-Dienste kann eine Verarbeitung von Daten durch den jeweiligen Anbieter erfolgen.
Der Auftragnehmer nutzt nach Möglichkeit etablierte Anbieter und angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
Eine vollständige Sicherheit von Datenübertragungen über das Internet kann jedoch nicht garantiert werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Sicherheitslücken oder Ausfälle externer Dienstleister, soweit ihn kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
34. Verbraucherwiderrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, erklärt der Verbraucher sein Einverständnis mit dem vorzeitigen Beginn der Dienstleistung.
Der Verbraucher bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt.
35. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
36. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Produktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Ende der Allgemeinen Vertrags- und Produktionsbedingungen (AGB)
Schnitt! Die Formalitäten sind im Kasten.
Rechtliches muss sein – aber viel wichtiger ist das, was wir jetzt gemeinsam erschaffen. Ein starkes Ergebnis lebt von
Emotionen, klarem Design und Bildern, die im Kopf bleiben. Genau diese Energie werde ich in Ihren Auftrag stecken.
Und so bringen wir Ihr Vorhaben zum Rollen:
Sobald die 50% Anzahlung bei mir eingegangen ist, ist Ihr Produktionstermin fest für Sie reserviert.
Die Zahlungsinformationen finden Sie auf Ihrem Angebot.
Ich freue mich riesig auf die Zusammenarbeit und darauf, Ihre Vision auf das nächste Level zu bringen!
Wie geht es jetzt weiter?
- Angebot bestätigt
- 50 % Anzahlung überweisen
- Produktionstermin ist nach Zahlungseingang verbindlich reserviert
- Planung und Abstimmung des Projekts
- Produktion
- Bearbeitung
- Lieferung der finalen Dateien
- Restzahlung
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Sauer
